Schwerpunktschule

 

In unserer Schule unterrichten Grundschullehrkräfte, Förderschullehrkräfte und Pädagogische Fachkräfte Kinder mit und ohne Beeinträchtigungen. Sie sind gemeinsam für alle Kinder der Klasse bzw. der ganzen Schule verantwortlich und nicht nur für Kinder mit besonderem Förderbedarf.

 

 

Für Kinder mit Beeinträchtigungen gelten die Lehrpläne und Bestimmungen der Förderschule, die sie laut Gutachten ansonsten besucht hätten; d.h. sie werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten zieldifferent unterrichtet und gefördert. Dabei ist es durchaus möglich, sie auch – oder teilweise – nach dem Grundschullehrplan zu unterrichten. Oberstes Prinzip ist in jedem Fall ein fördernder und differenzierender Unterricht für alle Kinder.

 

 

Kinder mit Beeinträchtigungen erhalten ein Zeugnis der Förderschulform, die sie ihrem Förderbedarf entsprechend besucht hätten. Wenn sie in Teilbereichen auf Grundschulniveau arbeiten, wird dies in der Verbalbeurteilung vermerkt.

 

 

Die Entscheidung über den Förderort für Kinder mit Beeinträchtigungen trifft auf Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens durch die zuständige Förderschule und nach Anhörung der Eltern die Schulbehörde. Wenn Sie weitere Fragen zur Schwerpunktschule haben, wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.